Geförderte Beratung (AVGS)

Der Weg zum Beratungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Beratungsgutschein, den Sie von Ihren Arbeitsberater*innen oder Jobcoaches bekommen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) betrifft „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch §45 SGB III“. Zu diesen Maßnahmen zählen auch individuelle Einzelberatungen.

Diesen Gutschein können Arbeitslose, Ausbildungs- und Arbeitssuchende genauso nutzen wie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen wie Hochschulabsolvent*innen, Berufsrückkehrer*innen, Selbständige und Beschäftigte, die in Transfergesellschaften betreut werden oder eine Kündigung zu erwarten haben.

Der Weg zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:

  1. In einem persönlichen Gespräch mit den Arbeitsberater*innen oder Jobcoaches wird festgestellt, dass es sinnvoll und zielführend ist, wenn Sie Ihre berufliche Perspektive im Rahmen einer Einzelberatung erarbeiten. Dann wird Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgehändigt.
  2. Dieser Gutschein gibt Ihnen die Gewissheit, dass die Kosten für die Beratung übernommen werden. Die Gültigkeit ist auf dem Gutschein festgehalten.
  3. Dann suchen Sie sich ein passendes Beratungsangebot aus und entscheiden selbst. Voraussetzung ist die Zertifizierung des Anbieters nach AZAV. CONZETTO ist als Bildungsträger zertifiziert.
  4. Wenn Sie Interesse an einer Laufbahnberatung haben, rufen Sie mich an. Wir führen ein kostenloses Informationsgespräch.
  5. Sofern Sie sich für CONZETTO entscheiden, füllen wir den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus und informieren Ihren Kostenträger, der die Abrechnung über den Gutschein vornimmt. Neben den Beratungskosten werden auch die Fahrkosten übernommen. Fragen Sie bei Ihrem Kostenträger nach.
  6. Auf der Grundlage des AGVS vereinbaren wir einen ersten Termin und Sie starten mit der Beratung.
Conzetto AZAV-Zertifikat
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